ERDBESTATTUNG
Die Erdbestattung ist die traditionsreichste Bestattungsart in Deutschland. Bei dieser Art der Beisetzung wird der Verstorbene in einem Sarg der Erde beigesetzt. Diese Art der Bestattung darf in Deutschland nur auf einem Friedhof ausgeführt werden. Im Judentum und im Islam ist beispielsweise nur eine Erdbestattung möglich.
1. Grabarten der Erdbestattung
Bei der Grabstelle haben Sie die Möglichkeit zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab zu wählen. Dabei erwirbt man nur das Nutzungsrecht für einen gewissen Zeitraum.
Reihengrab
In der Regel handelt es sich bei einem Reihengrab um ein Einzelgrab auf einem Friedhof. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben, somit haben Angehörige nicht die Möglichkeit, die Lage und Größe zu bestimmen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Grabstätten der Reihe nach aufgelöst. Eine Verlängerung dieser Ruhezeit ist üblicherweise nicht möglich.
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab haben Angehörige die Möglichkeit, besondere Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf die Lage, Größe und Nutzungsdauer zu bestimmen. Zusätzlich können auch Mehrgrabstellen ausgewählt werden. Dies ist besonders für Ehepartner oder Familien relevant, die nach dem Tod vereint bleiben wollen. In der Regel kann ein Wahlgrab nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
2. Ablauf einer Erdbestattung
Bei dem Ablauf der Erdbestattung können die Angehörigen entscheiden, ob eine Trauerfeier ausgerichtet werden oder eine unbegleitete Beisetzung auf dem Friedhof stattfinden soll. Vielen wünschen sich jedoch an der Beerdigung teilzunehmen, um gemeinsam mit Familie und Freunden Abschied zu nehmen.
1. Trauerfeier
Im Rahmen der Trauerfeier können Familie, Freunde und Bekannte Abschied von dem/der Verstorbenen nehmen. Die gemeinsame Abschiednahme kann dabei helfen, den Verlust zu realisieren und mit der persönlichen Trauerbewältigung zu beginnen. Die Trauerfeier wird entsprechend der individuellen Vorstellungen und Wünsche ausgerichtet.
2. Grablege
Anschließend an die Trauerfeier begleitet die Trauergemeinde die Sargträger mit dem Sarg bis zur Grabstätte. Danach wird der Sarg in die Erde gelassen. Die Trauergäste können sich am offenen Grab vom Verstorbenen verabschieden und gegebenenfalls etwas Erde und Blumen in die Grabstätte geben.
3. Beileidsbekundung (Kondolenz)
Im Anschluss der Grablege können Trauergäste den Angehörigen ihr Beileid aussprechen. Die Hinterbliebenen können entscheiden, ob eine Kondolenz erwünscht ist oder nicht.
4. Leichenschmaus
Nach der Beisetzungen findet die Trauergemeinde gewöhnlich in einem Restaurant oder Café zusammen. Dabei werden oft gemeinsame Erinnerungen an den Verstorbenen geteilt.
3. Gesetzliche Vorschriften und Fristen
In Deutschland besteht eine allgemeine Friedhofspflicht. Somit muss jede Erdbestattung auf einem Friedhof stattfinden. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei jeder Bestattung ein Sarg verwendet werden muss. Eine Ausnahme besteht ausschließlich bei einer muslimischen Bestattung.
Das Bestattungsgesetz in Deutschland legt außerdem mehrere gesetzliche Fristen bei einem Todesfall fest. Je nachdem in welchem Bundesland die Beisetzung durchgeführt wird, muss eine Bestattung im Sarg spätestens vier bis zehn Tage nach dem Todesfall erfolgen.
4. Kosten einer Erdbestattung
Die Kosten für eine Erdbestattung setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Die Unterschiede hängen von dem Bestattungsunternehmen und der Region, in der die Bestattung stattfindet, ab. Aber auch die Wahl des Sarges und des Grabsteins nehmen Einfluss auf die Kosten.
Lassen Sie sich ausführlich zu den Möglichkeiten einer Erdbestattung und weiteren Bestattungsarten im Rahmen Ihres Vorsorgegesprächs beraten. Wir sind telefonisch und per E-Mail für Sie da.