FEUERBESTATTUNG
1. Vor der Feuerbestattung
Bevor eine Einäscherung des Leichnams durchgeführt werden kann, müssen ein paar Dinge beachtet werden. Zuerst muss bestätigt werden, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. Im Idealfall wurde hierfür zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung verfasst. Dabei reicht eine Unterschrift des Verfassenden. Ist keine derartige Kremationsverfügung vorhanden, müssen die Hinterbliebenen glaubhaft machen, dass der Verstorbenen diese Art der Beisetzung wollte.
Außerdem muss in Deutschland eine zweite Leichenschau vor der Kremation stattfinden. Diese dient der zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen und der Bestätigung der Todesursache des Verstobenen.
2. Kremation
3. Ablauf einer Feuerbestattung
Trauerfeier vor der Kremation
Viele Familien halten die Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg mit Verwandten, Freunden und Bekannten ab. Die Beisetzung der Urne wird dann im engsten Familienkreis begleitet. Somit können die Hinterbliebenen gemeinsam im feierlichen Rahmen dem Verstorbenen gedenken.
Trauerfeier nach der Kremation
Jedoch kann die Trauerfeier auch erst nach der Einäscherung und vor der Beisetzung stattfinden. Diese findet üblicherweise in der Friedhofskapelle statt und verläuft ähnlich wie eine Sargfeier. Anschließend wird die Urne beigesetzt.
Beisetzungsmöglichkeiten in einer Urne
- Wahlgrab
- Anonymes Urnengrab
- Seebestattung
- Reihengrab
- Kolumbarium
- Baumbestattung
4. Kosten einer Feuerbestattung
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