Die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Keine Fragen bei Wartezeit

In der Regel gibt es zwei Formen der Sterbegeldversicherung – mit oder ohne Gesundheitsfragen. Die LV 1871 bietet ausschließlich Verträge für die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, dafür mit kurzer Wartezeit an. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Versicherer ohne Wartezeit, müssen Sie in der Regel eine Gesundheitsprüfung absolvieren.

Was abgefragt wird

Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es bei dieser Form keine Wartezeit. Dafür kommen zahlreiche Themen aufs Tableau, um etwaige Risiken zu ermitteln, welche die Versicherungsvergabe und die Beitragshöhe beeinflussen. Abgefragt werden beispielsweise:

• chronische und / oder schwere Vorerkrankungen, die erneut auftreten könnten (z.B. Herz- und Atemwegserkrankungen, Infarktvergangenheit)
• regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Tabak
• Ernährung
• starkes Untergewicht oder Übergewicht

Ehrlich währt am längsten

Sämtliche Fragen der Gesundheitsprüfung wollen ehrlich, gewissenhaft und lückenlos beantwortet werden. Falschinformationen oder unvollständige Angaben können den Schutz der Sterbegeldversicherung gefährden. Wird beispielsweise im Nachhinein bekannt, dass Sie Erkrankungen verschwiegen oder gewisse Gesundheitsfragen bewusst falsch beantwortet haben, kann die Auszahlung der Versicherungssumme an Ihre Hinterbliebenen verweigert werden.